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Linkspam

Linkspam bezeichnet Links zu oder von einer Website, die vor allem dazu dienen, das Ranking in den Suchergebnissen zu manipulieren.

Als Linkspam fasst Google in seinen Spam-Richtlinien das Erstellen von Links zu oder von einer Website zusammen, deren Hauptzweck die Manipulation von Suchergebnissen ist. Hintergrund ist die Rolle von Links in der Suche, denn Google nutzt sie als Signal für die Relevanz von Seiten und um neue Seiten zum Crawlen zu finden. Während ein Backlink von einer anderen Website dadurch als Hinweis auf den Wert der verlinkten Seite gilt, versucht Linkspam solche Hinweise künstlich zu erzeugen, statt sie über Inhalte zu erhalten, auf die andere Websites aus eigenem Antrieb verweisen.

Welche Praktiken als Linkspam gelten

An erster Stelle nennt Google den Kauf und Verkauf von Links für das Ranking, wozu neben Geldzahlungen für Links oder für Beiträge mit Links auch der Tausch von Waren oder Dienstleistungen gegen Links zählt. Ebenso erfasst ist ein kostenloses Produkt, das jemand im Gegenzug für einen Testbericht mit Link erhält. Dazu gehören ebenfalls übermäßiger Linktausch und Partnerseiten allein zur gegenseitigen Verlinkung sowie automatisierte Programme oder Dienste, die Links zu einer Website erzeugen. Hinzu kommen Verträge oder Nutzungsbedingungen, die einen Link verlangen, ohne dass die Betreiber der verlinkenden Seite ihn kennzeichnen dürfen.

Bei den werblichen Formen führt Google Textanzeigen und Textlinks auf, die Ranking-Signale weitergeben, sowie Advertorials, bei denen bezahlte Artikel, Gastbeiträge oder Pressemitteilungen auf fremden Websites Links mit optimiertem Ankertext enthalten. Weitere Beispiele sind Links aus minderwertigen Verzeichnissen und Bookmark-Seiten sowie versteckte oder mit Suchbegriffen überladene Links in Widgets, die auf vielen Websites eingebunden sind. Weit verbreitete Links in den Fußzeilen oder Vorlagen vieler Websites zählen ebenso dazu wie Forenkommentare mit optimierten Links im Beitrag oder in der Signatur. Schließlich nennt Google minderwertige Inhalte, die vor allem zur Manipulation von Link- und Ranking-Signalen entstehen.

Bezahlte Links richtig kennzeichnen

Den Kauf und Verkauf von Links betrachtet Google als üblichen Teil von Werbung und Sponsoring, solange die Links entsprechend gekennzeichnet sind. Ein bezahlter Link verstößt danach gegen keine Richtlinie, wenn das Element <a> im Attribut rel den Wert sponsored oder nofollow trägt, wobei Google für Werbung den Wert sponsored bevorzugt. Für Links in Kommentaren und Forenbeiträgen empfiehlt Google den Wert ugc, und mehrere Werte lassen sich wie in rel="ugc nofollow" kombinieren. Gekennzeichnete Links behandelt Google als Hinweis und folgt ihnen in der Regel nicht, kann die verlinkten Seiten aber über Sitemaps oder andere Links dennoch finden.

Folgen von Linkspam

Verstöße erkennt Google mit automatisierten Systemen und bei Bedarf durch Prüfungen von Menschen, aus denen eine manuelle Maßnahme folgen kann. Für Links sieht die Search Console zwei solche Maßnahmen vor, nämlich „Unnatürliche Links zu Ihrer Website“ für manipulative eingehende Links und „Unnatürliche Links von Ihrer Website“ für bezahlte oder manipulative ausgehende Links. Websites mit Verstößen können schlechter platziert werden oder ganz aus den Ergebnissen verschwinden. Anträge auf erneute Überprüfung zu Links dauern nach Angaben von Google unter Umständen länger als andere Überprüfungen.

Links entwerten mit dem Disavow-Tool

Für eingehende Links, die eine Website nicht selbst entfernen kann, bietet Google ein Werkzeug zum Entwerten an, das unter dem englischen Namen Disavow-Tool bekannt ist. Google bezeichnet es als Funktion für Fortgeschrittene, deren falscher Einsatz der Leistung einer Website in der Suche schaden kann, und hält es für die meisten Websites für überflüssig. Sinnvoll ist das Werkzeug danach erst, wenn viele künstliche oder minderwertige Links auf Ihre Website verweisen und diese eine manuelle Maßnahme ausgelöst haben oder voraussichtlich auslösen werden. Zuvor bemühen Sie sich am besten darum, die Links bei den verlinkenden Websites entfernen zu lassen.

Die Liste laden Sie als Textdatei im Format UTF-8 oder 7-Bit-ASCII hoch, die je Zeile eine Adresse oder mit dem Zusatz domain: eine ganze Domain enthält, während Zeilen mit einer Raute als Kommentar gelten. Die Datei darf höchstens 100.000 Zeilen und 2 MB umfassen, und das Hochladen setzt Inhaberrechte an der Property voraus, wobei Domain-Properties ausgenommen sind. Eine neue Liste ersetzt die bisherige, und bis Google sie berücksichtigt, können einige Wochen vergehen. Entwertete Links erscheinen weiterhin im Linkbericht der Search Console.

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