SEO
Eine manuelle Maßnahme verhängt Google, wenn eine Prüfung durch Menschen ergibt, dass Seiten einer Website gegen die Spam-Richtlinien verstoßen.
Eine manuelle Maßnahme entsteht, wenn eine Person aus dem Prüfteam von Google feststellt, dass Seiten einer Website gegen die Spam-Richtlinien der Google-Suche verstoßen. Die meisten dieser Maßnahmen richten sich gegen Versuche, den Suchindex zu manipulieren, sodass die betroffenen Seiten schlechter platziert werden oder ganz aus den Suchergebnissen verschwinden können. Verstöße erkennt Google zunächst mit automatisierten Systemen und lässt Seiten bei Bedarf von Menschen prüfen, aus deren Urteil eine manuelle Maßnahme folgen kann.
Angezeigt werden manuelle Maßnahmen im Bericht „Manuelle Maßnahmen“, der oben die Zahl der aktuell gegen die Website verhängten Maßnahmen nennt und ohne Befund ein grünes Häkchen zeigt. Zusätzlich meldet Google eine neue Maßnahme im Message Center, weshalb sich die Bestätigung Ihrer Website als Property in der Google Search Console auch dann empfiehlt, wenn Sie die übrigen Berichte selten aufrufen. Nach dem Aufklappen der Beschreibung zeigt der Bericht die Muster der betroffenen Adressen, wobei eine Maßnahme einen Teil der Website oder die gesamte Website umfassen kann. Von den Seiten, die zu einem angegebenen Muster passen, ist dabei unter Umständen nur ein Teil betroffen.
Vom Bericht „Sicherheitsprobleme“ grenzt Google die manuellen Maßnahmen ab, da sie sich gegen Manipulation richten und für Besucherinnen und Besucher in der Regel keine Gefahr bedeuten. Gehackte Seiten sowie Phishing oder Schadsoftware erscheinen dagegen im Bericht „Sicherheitsprobleme“, weil sie Menschen auf der Website schaden können. Zur Maßnahme wegen nutzergenerierten Spams verweist Google neben der Anleitung gegen Spam auch auf seine Hinweise zum Reparieren gehackter Seiten.
Die Hilfe zur Search Console führt jede Maßnahme mit eigener Bezeichnung und eigener Anleitung auf. Spam von außen betreffen „Von Nutzerinnen und Nutzern erstellter Spam“ für Beiträge in Foren, Gästebüchern oder Profilen und „Websitemissbrauch durch Spam von Dritten“, während „Unnatürliche Links zu Ihrer Website“ und „Unnatürliche Links von Ihrer Website“ den Linkspam erfassen. Unter „Minderwertige Inhalte mit geringem oder gar keinem Mehrwert“ fasst Google dünne Inhalte wie kopierte Texte, Affiliate-Seiten ohne eigenen Beitrag und Brückenseiten zusammen.
Technische Täuschungen erfasst „Cloaking und/oder irreführende Weiterleitungen“, sobald Besucherinnen und Besucher andere Inhalte sehen als Google oder unerwartet auf eine andere Seite gelangen. Für Weiterleitungen, die allein auf Mobilgeräten greifen und für Crawler unsichtbar bleiben, gibt es die Maßnahme „Irreführende mobile Weiterleitungen“. „Probleme mit strukturierten Daten“ betrifft Auszeichnungen, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen, etwa weil sie Inhalte beschreiben, die auf der Seite fehlen. „Hijacking des Zurück-Buttons“ gilt Seiten, die den Verlauf des Browsers so verändern, dass sich die zuvor besuchte Seite nur schwer erreichen lässt.
Die Maßnahme zur „Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs“ richtet sich gegen Inhalte Dritter, die eine Website vor allem deshalb veröffentlicht, weil diese von den Ranking-Signalen der Website profitieren sollen. Im Europäischen Wirtschaftsraum verhängt Google dafür keine manuelle Maßnahme und führt solche Seiten stattdessen getrennt von der Hauptdomain. Kommentarbereiche, übernommene Nachrichten und redaktionelle Kolumnen nennt Google ausdrücklich als zulässige Inhalte Dritter. Für Google News und Discover kommen eigene Maßnahmen bei Verstößen gegen deren Inhaltsrichtlinien hinzu, etwa bei gefährlichen, irreführenden oder hasserfüllten Inhalten.
Bevor Sie eine Überprüfung beantragen, beheben Sie das Problem am besten auf allen betroffenen Seiten, da eine Korrektur einzelner Seiten keine teilweise Rückkehr in die Suchergebnisse bewirkt. Bestehen mehrere Maßnahmen zugleich, gilt dasselbe für jede von ihnen. Die betroffenen Seiten müssen für Google erreichbar sein und dürfen weder eine Anmeldung voraussetzen noch hinter einer Bezahlschranke liegen oder per robots.txt oder noindex gesperrt sein. Ob Google eine Seite abrufen kann, prüfen Sie mit dem URL-Prüftool der Search Console.
Bei nutzergeneriertem Spam entfernen Sie die unangemessenen Beiträge und richten anschließend Schutzmaßnahmen ein, mit denen sich etwa in WordPress Spam-Kommentare verhindern lassen. Bei unnatürlichen Links zur eigenen Website lassen Sie die Links am besten zunächst bei den verlinkenden Websites entfernen und entwerten erst die verbleibenden über das dafür vorgesehene Werkzeug. Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag beobachten und löschen Sie Spam am besten weiterhin und schließen mögliche Sicherheitslücken Ihres Websitesystems.
Sind alle Probleme behoben, wählen Sie im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ die Option „Überprüfung anfordern“. Ihr Antrag beschreibt dann das genaue Qualitätsproblem, die unternommenen Schritte zu seiner Behebung und das Ergebnis dieser Schritte. Bei den meisten Überprüfungen rechnet Google mit mehreren Tagen oder Wochen, wobei Anträge zu Links auch länger dauern können. Den Eingang des Antrags und den Abschluss der Prüfung bestätigt Google jeweils per E-Mail, und solange eine Entscheidung aussteht, senden Sie am besten keinen weiteren Antrag.
Ergibt die Prüfung, dass die Website die Spam-Richtlinien wieder einhält, hebt Google die manuelle Maßnahme auf. Den Stand der Überprüfung meldet Google zusätzlich über eine Nachricht in Ihrem Search-Console-Konto. Nach der Aufhebung zeigt der Bericht „Manuelle Maßnahmen“ wieder das grüne Häkchen.