Die Online Expert Days vereinen zwei eigenständige Fachkonferenzen der Next Experts GmbH, die an aufeinanderfolgenden Tagen im selben Haus stattfinden. Die OMX am ersten Tag wendet sich an Fachleute aus Onlinehandel, Werbung und sozialen Medien, während die SEOkomm am zweiten Tag ganz der Suchmaschinenoptimierung gewidmet ist. Themen und Vortragende bestimmt für jede Konferenz ein eigener Fachbeirat aus Agenturen, Beratung und Unternehmen, und gekaufte Vortragsplätze oder Verkaufspräsentationen schließt der Veranstalter aus.
Das Programm der OMX 2026
Das Programm der OMX reicht nach Angaben des Veranstalters von E-Commerce und B2B-Marketing über Social Media und Suchmaschinenwerbung bis zu Amazon Marketing und Affiliate-Marketing sowie bezahltem Traffic. Angelegt sind die Vorträge als Fallstudien und vertiefende Beiträge, in denen die Vortragenden Einblicke in die Arbeit namhafter Unternehmen gewähren, doch die einzelnen Vorträge für 2026 hat der Veranstalter bislang nicht veröffentlicht. Am besten halten Sie daher schon jetzt die Themen fest, die Ihr Unternehmen derzeit beschäftigen, etwa die Wirkung Ihrer Social-Media-Beiträge oder automatisierte Kampagnen wie Performance Max. Für Anbieter im Geschäft mit Unternehmenskunden bildet das B2B-Marketing ein eigenes Themenfeld, und nach Veröffentlichung der Agenda zeigt der Abgleich mit dieser Liste die für Ihre Vorhaben ergiebigen Vorträge des ersten Tages.
Das Programm der SEOkomm 2026
Die SEOkomm behandelt Suchmaschinenoptimierung in ihrer ganzen Breite von den Grundlagen bis zu technischen Fragen für Fortgeschrittene und veranschaulicht sie an Beispielen aus der Praxis. Da mehrere Tracks parallel laufen und ein Wechsel zwischen den Vortragsräumen jederzeit möglich ist, lässt sich der Tag nach eigenen Schwerpunkten gestalten, sobald das Programm für 2026 vorliegt. Welche Tiefe die Vorträge erreichen, zeigen die Aufzeichnungen früherer Jahre, die der Veranstalter kostenlos auf seiner Website bereitstellt. Darunter finden sich Vorträge zur Steuerung von Crawling und Indexierung mit Daten aus der Search Console und aus Serverlogs, zu Edge SEO, bei dem Anpassungen auf Ebene des Content Delivery Networks statt im eigenen System erfolgen, sowie zur Rolle künstlicher Intelligenz in der Google-Suche. Im deutschsprachigen Raum ergänzt die SEOkomm damit die SMX in München, die SEO Campixx bei Berlin und den SEO-Day in Köln.
Unser Tipp
Für einen Besuch der SEOkomm empfiehlt sich die Anreise am Vortag, denn der Networking-Abend der OMX dient zugleich als Auftakt der SEOkomm. Die Premium-Variante des SEOkomm-Tickets schließt diesen Abend ebenso ein wie den Networking-Abend nach der SEOkomm. So lassen sich erste Gespräche bereits vor dem Konferenztag führen und am zweiten Abend vertiefen.
Networking-Abende und Tickets für OMX und SEOkomm
An beiden Konferenztagen lädt der Veranstalter abends zu einem Networking-Event in ein Salzburger Wirtshaus, wobei der Abend der OMX zugleich den Auftakt zur SEOkomm bildet. Speisen und Getränke sind inbegriffen, der Zugang gehört jedoch nicht zum einfachen Konferenzticket, sondern zu den erweiterten Ticketvarianten oder lässt sich gesondert buchen. Die Preise richten sich nach der Verkaufsphase und sind auf der Ticketseite des Veranstalters ausgewiesen, eine Stornierung schließen die Teilnahmebedingungen jedoch aus, wobei sich bis kurz vor dem Check-in über das Ticket-Dashboard eine Ersatzperson benennen lässt. Ab drei Personen aus einem Unternehmen ist auf Anfrage ein Mengenrabatt möglich, und für die Anreise mit der Bahn bestehen Kooperationen mit der Deutschen Bahn und den ÖBB. Zimmerkontingente hat der Veranstalter in Hotels nahe dem Salzburg Congress reserviert.
Umsatzsteuer und A1-Bescheinigung für die Reise nach Salzburg
Leistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU werden in der Regel ohne ausländische Umsatzsteuer abgerechnet, sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt. Für die Eintrittsberechtigung zu Messen, Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen gilt nach § 3a Absatz 3 Nummer 5 des Umsatzsteuergesetzes jedoch eine Ausnahme, denn diese Leistung wird an dem Ort erbracht, an dem die Veranstaltung stattfindet. Auf die Tickets fällt deshalb auch mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die österreichische Umsatzsteuer an. Unternehmen mit Vorsteuerabzug können sie sich im Vorsteuer-Vergütungsverfahren erstatten lassen, dessen Antrag bis zum 30. September des Folgejahres elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern zu stellen ist.
Beschäftigte, die ihr Arbeitgeber zu den Online Expert Days entsendet, benötigen laut Veranstalter eine A1-Bescheinigung als Nachweis ihrer Sozialversicherung in Deutschland, die nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung stets elektronisch zu beantragen ist und die Arbeitgeber ebenso wie Beschäftigte und Selbstständige beantragen können. Bei Dienstreisen von bis zu sieben Tagen ist ein nachträglicher Antrag zwar zulässig, für Österreich rät die Deutsche Rentenversicherung wegen verstärkter Kontrollen jedoch zu einem Antrag im Voraus. Zusätzlich empfiehlt sie, einen Nachweis über die Anmeldung zur Sozialversicherung in Deutschland mitzuführen, etwa eine frühere A1-Bescheinigung.
Fazit
Die Online Expert Days verbinden die OMX für Online-Marketing mit der SEOkomm für Suchmaschinenoptimierung, deren Vortragende jeweils ein Fachbeirat auswählt. Die OMX reicht von E-Commerce über Social Media bis zu Affiliate-Marketing, während die SEOkomm vom Einstieg bis zu technischen Themen wie Crawling und Indexierung führt. Die Programme für 2026 stehen noch aus, doch die Aufzeichnungen früherer Jahre vermitteln einen Eindruck von Anspruch und Tiefe der Vorträge.
Die Networking-Abende sind in den erweiterten Tickets enthalten oder gesondert buchbar, und anstelle einer Stornierung sehen die Bedingungen die Benennung einer Ersatzperson vor. Auf die Tickets fällt die österreichische Umsatzsteuer an. Für Beschäftigte gehört zudem die A1-Bescheinigung zur Vorbereitung, die für Österreich vorzugsweise vor der Reise beantragt wird.
Die Angaben geben den Stand vom 28. September 2026 wieder und beruhen auf den Angaben des Veranstalters, dem Umsatzsteuergesetz sowie den Informationen des Bundeszentralamts für Steuern und der Deutschen Rentenversicherung. Die Hinweise zu Umsatzsteuer und Sozialversicherung ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Genannte Marken- und Veranstaltungsnamen gehören ihren jeweiligen Inhabern und werden hier ausschließlich zur Beschreibung verwendet.