Die Byline kann direkt unter der Überschrift oder am Ende eines Beitrags stehen und lässt sich dort zu einem Kasten mit Foto und einigen Sätzen zur Person erweitern. Ihren Lesenden beantwortet sie die Frage, von wem eine Information stammt und ob diese Person die nötige Erfahrung für das Thema mitbringt. Die Angaben zur Person machen damit die Erfahrung und Expertise hinter einem Inhalt sichtbar, die Google gemeinsam mit Autorität und Vertrauenswürdigkeit unter dem Kürzel E-E-A-T zusammenfasst.
In der überarbeiteten Fassung beschreibt Google außerdem genauer, woran sich die Qualität des eigentlichen Inhalts messen lässt, und nennt dafür vier Merkmale. Eine Pflicht zur Byline enthält der Leitfaden nicht, und selbstverständlich dürfen Sie Ihre Texte auch unter dem Namen Ihres Unternehmens veröffentlichen. Ein Anlass zur Überarbeitung besteht dagegen bei Beiträgen, die unter erfundenen Namen oder mit geschönten Qualifikationen erscheinen.
Was Google zu Autorenangaben festgelegt hat
Im Abschnitt zur Urheberschaft empfiehlt Google zutreffende Autorenangaben wie eine Byline überall dort, wo Ihre Lesenden sie erwarten würden. Die Byline soll dabei zu weiteren Informationen über die Person führen, etwa zu einer Seite mit ihrem beruflichen Hintergrund und ihren Fachgebieten. In einem eigenen Absatz bezeichnet Google erfundene Profile mit KI-generierten Porträtfotos, ausgedachten Namen oder falschen Qualifikationen ausdrücklich als Täuschung.
Eine Seite mit solchen Angaben wirkt nach Darstellung von Google für Menschen ebenso unglaubwürdig wie für die automatischen Qualitätssysteme der Suchmaschine und gilt als Merkmal geringer Qualität. Achten Sie deshalb am besten darauf, dass jede Person in Ihrer Byline tatsächlich existiert, den Text inhaltlich verantwortet und die genannte Qualifikation besitzt. Eine Byline mit dem Namen Ihres Unternehmens erfüllt diese Anforderung ebenso, solange die Texte auch wirklich in Ihrem Unternehmen entstehen.
Hauptinhalt und vier Qualitätsmerkmale
Als Hauptinhalt einer Seite gilt im Leitfaden jener Teil, der unmittelbar zur Erfüllung ihres Zwecks beiträgt. Dazu zählen neben Text und Bildern auch Rechner und andere Werkzeuge, aufklappbare Abschnitte mit technischen Daten und die sichtbaren Überschriften sowie Bewertungen und Forenbeiträge, sofern sie dem Zweck der Seite dienen. Gemessen wird dieser Hauptinhalt an vier Merkmalen, die auch die Prüfteams von Google bei ihren Bewertungen heranziehen.
- Aufwand: Der Inhalt lässt erkennen, wie viel menschliche Arbeit in ihm oder in den Systemen dahinter steckt
- Originalität: Der Inhalt bietet Informationen oder Sichtweisen, die auf anderen Websites bisher fehlen
- Können: Eine klare Sprache oder ein zuverlässig funktionierendes Werkzeug zeigt das nötige Geschick
- Richtigkeit: Die Angaben stimmen, und bei YMYL-Themen mit erheblichem Einfluss auf Leben und Wohlergehen gilt ein besonders strenger Maßstab
Zum Aufwand heißt es im Leitfaden, dass in großer Zahl und mit wenig menschlicher Kontrolle erzeugte Texte nur geringen Aufwand zeigen und die Nennung von Quellen eigene Arbeit nicht ersetzt. Am besten ergänzen Sie Ihre Beiträge deshalb um eigene Beispiele und Fotos aus Ihrem Betrieb oder um Erfahrungen aus Kundengesprächen, die auf anderen Websites so nicht zu finden sind. Ihre Byline gewinnt dadurch an Überzeugungskraft, weil Ihre Lesenden die Erfahrung der genannten Person im Text selbst wiederfinden.
Wer, wie, warum: drei Fragen an jeden Inhalt
Hinter den Autorenangaben stehen im Leitfaden drei Fragen, die Sie für jeden Beitrag auf Ihrer Website beantworten können. Die erste gilt der Urheberschaft und ist mit einer zutreffenden Byline samt Link zur Autorenseite beantwortet. Die zweite richtet sich auf die Entstehung eines Inhalts, bei einem Produkttest also etwa auf die Zahl der geprüften Produkte sowie auf Methode und Ergebnis der Prüfung.
Zur Entstehung gehört auch der Einsatz von KI und anderen Formen der Automatisierung. Ein kurzer Hinweis darauf ist überall dort sinnvoll, wo sich Ihre Lesenden vernünftigerweise nach der Entstehung eines Textes fragen würden, etwa bei überwiegend maschinell geschriebenen Beiträgen. Bewährt hat sich ein Content-Workflow mit KI, in dem eine Person jeden Entwurf vor der Veröffentlichung unter ihrem Namen prüft und ergänzt, weil die Byline dann zutrifft und der Hinweis knapp ausfallen kann.
Die dritte Frage gilt dem Zweck eines Inhalts, und ihr misst Google besonderes Gewicht bei. Inhalte sollen in erster Linie den Menschen auf Ihrer Website helfen, während vorrangig für Suchmaschinen geschriebene Texte nach dem Leitfaden dem widersprechen, was Googles Systeme belohnen. Automatisch erzeugte Inhalte mit dem Hauptzweck einer Beeinflussung von Rankings verstoßen zudem gegen die Spam-Richtlinien. Empfehlenswert ist deshalb, bei jedem geplanten Beitrag zu prüfen, ob er eine Frage beantwortet, die Ihnen Ihre Kundschaft etwa im Beratungsgespräch oder am Telefon stellt.
Redaktion oder Person: die passende Byline wählen
Eine Byline mit dem Namen Ihres Unternehmens oder Ihrer Redaktion ist eine zutreffende Angabe, und auch Googles Vorgaben für strukturierte Daten sehen eine Organisation in der Eigenschaft für die Autorschaft ausdrücklich vor. Für Ratgeber, Glossare und Produktinformationen aus der Arbeit mehrerer Personen bietet sich diese Lösung an, weil sie keine einzelne Person mit nur einem Teil des Textes hervorhebt. Die fachliche Erfahrung hinter einem Text bleibt bei einer Redaktions-Byline allerdings im Hintergrund.
Mit einer namentlich genannten Person machen Sie diese Erfahrung dagegen sichtbar, was sich besonders bei Fachbeiträgen, Beratungsthemen und Inhalten zu Gesundheit oder Geld empfiehlt. Am besten nennen Sie die Person, die den Inhalt fachlich verantwortet und vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft hat, auch wenn der erste Entwurf mit Unterstützung entstanden ist. Haben mehrere Personen gleichwertig mitgewirkt, stehen sie gemeinsam in der Byline, jeweils mit eigenem Namen und eigener Rolle.
Unabhängig von der Byline nennt das Impressum die Stelle, die rechtlich für ein Angebot verantwortlich ist. Für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote verlangt § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags dort zusätzlich eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift, die unter anderem ihren ständigen Aufenthalt im Inland haben muss. Ob Ihr Unternehmensblog als solches Angebot gilt, hängt vom Einzelfall ab, weshalb Ihnen bei dieser Frage am besten eine rechtliche Beratung weiterhilft.
Autorenbox und Autorenseite einrichten
Die Autorenbox ist ein Kasten am Anfang oder Ende eines Beitrags, der die Byline um ein Foto und einige Sätze zur Person erweitert. Bewährt haben sich darin der vollständige Name, die Rolle im Unternehmen, ein echtes Porträtfoto und zwei bis drei Sätze zur beruflichen Erfahrung mit dem Thema des Beitrags. Am Ende der Box führt ein Link zur Autorenseite, auf der Ihre Lesenden mehr über die Person erfahren.
Auf der Autorenseite beschreiben Sie Werdegang und Fachgebiete der Person sowie die Themen ihrer Beiträge und verlinken dort auch ihre beruflichen Profile etwa bei LinkedIn oder Xing. In kleineren Unternehmen kann auch die Über-uns-Seite diese Aufgabe übernehmen, sofern dort jede Person einen eigenen Abschnitt mit einer Sprungmarke erhält, also einem Anker in der Adresse für den Link aus der Byline. Ausbildung, Abschlüsse und Mitgliedschaften nennen Sie am besten nur mit Beleg, da falsche Qualifikationen im Leitfaden ausdrücklich als Täuschung gelten.
Für das Porträt eignet sich ein aktuelles Foto der Person selbst, weil KI-generierte Porträts erfundener Personen zu den Beispielen zählen, die Google für eine Täuschung nennt. Empfehlenswert ist außerdem, Namen und Schreibweise in Byline, Autorenseite, Profilen und strukturierten Daten einheitlich zu halten. Ihre Lesenden und auch Suchmaschinen können die Angaben dann eindeutig einer Person zuordnen, selbst wenn sie an verschiedenen Stellen darauf stoßen.
Autorenangaben in strukturierten Daten kennzeichnen
Damit Suchmaschinen die Byline auch maschinell auslesen können, gehört die Autorschaft
zusätzlich in die strukturierten Daten Ihres
Artikels. Google unterstützt dafür die Typen Article, NewsArticle und
BlogPosting aus dem Vokabular von Schema.org und
schreibt keine Eigenschaft verpflichtend vor. Empfohlen sind author für die
Autorschaft und headline für die Überschrift sowie image für das Bild
und die beiden Datumsangaben datePublished und dateModified für
Veröffentlichung und letzte Änderung.
In author tragen Sie den Typ Person für einen Menschen oder
Organization für ein Unternehmen ein und in name ausschließlich den
Namen. Berufsbezeichnung, Titel und der Name des Verlags gehören nach Googles Vorgabe in eigene
Felder, beim Typ Person etwa die Rolle in jobTitle. Den Link zur Autorenseite
hinterlegen Sie in url, während sich ein berufliches Profil zusätzlich über
sameAs angeben lässt. Haben mehrere Personen einen Text verfasst, erhält jede von
ihnen einen eigenen Eintrag, und die Auszeichnung führt alle auf der Seite genannten Autorinnen
und Autoren auf.
Achten Sie bitte darauf, dass die Angaben im Markup mit der sichtbaren Byline übereinstimmen, da
beide dieselbe Person oder dieselbe Redaktion beschreiben. Bei einer Byline mit dem Namen Ihres
Unternehmens steht in author entsprechend der Typ Organization mit dem
Namen, der auch über dem Beitrag erscheint. Wechselt die verantwortliche Person eines Beitrags,
passen Sie Byline, Autorenbox und Auszeichnung am besten gemeinsam an.
Unser Tipp
Testen Sie die Auszeichnung am besten zunächst an einem einzelnen Beitrag mit dem Test für Rich-Suchergebnisse von Google, der Ihnen kritische Fehler im Code direkt anzeigt. Ist der Test fehlerfrei, veröffentlichen Sie einige Beiträge und sehen in der URL-Prüfung der Google Search Console nach, wie Google die Seiten erfasst hat. Sobald dort alles stimmt, können Sie die Auszeichnung auf alle Artikel Ihrer Website übertragen.
Fazit
Eine Byline nennt die Person oder Redaktion hinter einem Text, und Google erwartet in seinem überarbeiteten Leitfaden, dass diese Angabe zutrifft. Erfundene Profile mit KI-Porträts, ausgedachten Namen oder falschen Qualifikationen gelten dort als Täuschung und als Merkmal geringer Qualität, während eine Byline mit dem Namen eines Unternehmens zulässig bleibt. Neben der Urheberschaft fragt der Leitfaden nach Entstehung und Zweck eines Inhalts und beschreibt vier Merkmale, an denen sich der Hauptinhalt messen lässt.
Eine Autorenbox mit Name und Rolle, echtem Foto und Link zur Autorenseite macht die Urheberschaft für Ihre Lesenden nachvollziehbar, und das Artikel-Markup überträgt dieselbe Angabe als Person oder Organisation an Suchmaschinen. Eine namentlich genannte Person zeigt dabei die Erfahrung hinter einem Text, eine Redaktions-Byline die Verantwortung des Unternehmens. Beide Lösungen überzeugen, wenn Byline, Autorenseite und strukturierte Daten übereinstimmende Angaben enthalten.
Die Angaben in diesem Beitrag geben den Stand vom 14. Oktober 2026 wieder. Die Aussagen zu Autorenangaben, Hauptinhalt und Qualitätsmerkmalen folgen dem Leitfaden von Google Search Central zu hilfreichen, zuverlässigen Inhalten in der Fassung vom 5. Oktober 2026, die Vorgaben zur Auszeichnung der Dokumentation von Google Search Central zu strukturierten Daten für Artikel in der Fassung vom 8. September 2026 und dem Vokabular von Schema.org. Die Angaben zum Impressum beruhen auf § 18 des Medienstaatsvertrags.