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Der Consent Mode übermittelt die Einwilligungsentscheidung der Besucher an Google-Dienste, die ihr Verhalten daraufhin anpassen.
Der Consent Mode ist eine Schnittstelle zwischen dem Einwilligungsbanner einer Website und den eingesetzten Google-Diensten. Er teilt Google mit, wofür ein Besucher seine Zustimmung gegeben hat, und die Dienste richten ihr Verhalten danach aus — sie speichern Daten, verzichten darauf oder senden lediglich anonyme Signale.
Übermittelt werden vier Angaben. Zwei betreffen die Speicherung für Werbung und für Analyse, zwei weitere kamen mit der zweiten Fassung hinzu: die Weitergabe von Nutzerdaten an Google und die Verwendung für personalisierte Werbung. Für Werbetreibende im Europäischen Wirtschaftsraum, die Google-Dienste für Messung und Zielgruppen einsetzen, ist diese zweite Fassung seit März 2024 Voraussetzung.
In der einfachen Variante lädt die Website die Google-Skripte erst nach einer Zustimmung. Bei fehlender Einwilligung bleibt die Messung vollständig aus, und Google schätzt die Lücke modellbasiert. In der erweiterten Variante laden die Skripte von Beginn an, senden bei fehlender Zustimmung jedoch nur cookielose Signale, die frei von Kennungen bleiben. Das liefert eine breitere Datengrundlage, verlangt allerdings eine sorgfältige rechtliche Prüfung, weil bereits vor der Zustimmung Daten an Google fließen.
Ein Teil der Zahlen in Ihren Berichten beruht dadurch auf Modellrechnungen und weniger auf gezählten Ereignissen — je nach Zustimmungsquote ein erheblicher Anteil. Für die Bewertung heißt das: Entwicklungen über die Zeit bleiben aussagekräftig, absolute Werte verdienen Zurückhaltung. Beim Vergleich von Conversion-Raten hilft es deshalb zu wissen, welche Ausbaustufe im Einsatz ist. Für die rechtliche Ausgestaltung hilft eine fachkundige Beratung.
Je mehr Besucher zustimmen, desto belastbarer werden die Zahlen. Erfahrungsgemäß hilft dabei ein Banner, das kurz und verständlich erklärt, wofür die Daten dienen, das schnell lädt und das auf dem Smartphone ebenso sauber bedienbar bleibt wie am Rechner. Gestalterische Tricks verbieten sich dabei von selbst: Ablehnen gehört gleichwertig neben das Zustimmen, sonst ist die Einwilligung angreifbar. Eine ehrlich formulierte Bitte um Zustimmung bringt am Ende mehr als jede Verrenkung.